. . . stellen Sie darauf, was Sie wollen . . .
Zementestrich
muss normgerecht sein, d.h. den Anforderungen der DIN 18353, 18560 und DIN 18202,Teil 5 entsprechen. Die Vorschriften über die Schein- und Bewegungsfugen sind zu beachten.

Die Mindestdicke beträgt bei schwimmenden Zementestrichen 35 mm, ist jedoch von der Dicke und der dynamischen Steifheit der Dämmschicht abhängig. Die Dämmmatten sind gegen eindringende Feuchtigkeit vom Estrich durch eine geeignete Abdeckung zu schützen.

Die Güte des Zementestriches hängt nicht allein von der Zementzugabe, sondern in gleicher Weise von der Körnung des Zuschlags, vom Wasserzementfaktor und von der Verdichtung ab.

Die Zuschlagstoffe sollen innerhalb der Idealsieblinie AB8 liegen und Körnungen von 0-8 mm enthalten.

Nach der Estricherstellung ist die Oberfläche verlegereif, wenn er eine Ausgleichfeuchte unter 2,0% hat. Über die verlangte Ebenheit gibt die DIN 18202 Auskunft.